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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rhön Verpackungen Fulda GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

  2. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns ausgeführten Aufträge – auch für solche, die ohne nochmalige Beifügung oder Hinweis erfolgen, wenn der Käufer sie aus früheren Geschäften bereits kennt. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch. Abweichende Einzelvereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

  3. Kulanzleistungen oder abweichende Handhabungen begründen keinen Anspruch auf gleichartige Behandlung in der Zukunft. Ein sofortiger Widerspruch ist erforderlich, wenn die nachstehenden Bedingungen nicht akzeptiert werden. Stillschweigen gilt als Zustimmung.

§ 2 Preise und Lieferzeit

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Alle Preisangaben sind freibleibend. Steigende Rohstoffpreise berechtigen zu Anpassungen. Die Lieferzeit beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung und endet am Versandtag der Ware aus dem Herstellerwerk.

  3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk verlässt.

§ 3 Verpackung und Versand

  1. Der Versand erfolgt – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – ab Werk des Herstellers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Spediteure handeln nach ihren eigenen AGB. Fracht, Zölle und Versandkosten trägt der Auftraggeber.

  2. Rhön Verpackungen Fulda GmbH ist berechtigt, ihr Firmenzeichen auf der Ware anzubringen – gemäß Branchenpraxis und verfügbarem Platz.

  3. Lieferung erfolgt i. d. R. auf DB-Europaletten im Austausch.

  4. Paletten sind unverzüglich zurückzugeben oder gleichwertig zu tauschen. Fehlende Paletten werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

§ 4 Abnahmeverzug

  1. Bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer gemäß § 326 BGB vorgehen oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

  2. Die Ware kann auf Kosten und Risiko des Auftraggebers eingelagert werden. Die gesamte Lieferung wird berechnet, auch wenn der Versand aus Gründen außerhalb unseres Einflusses unmöglich ist. Datum der Fertigstellung ist Rechnungsdatum.

§ 5 Beanstandungen

  1. Die Ware ist sofort nach Eintreffen zu prüfen. Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt schriftlich beim Verkäufer eingehen.

  2. Mängelrügen sind schriftlich einzureichen. Rhön Verpackungen Fulda leitet diese an den Hersteller weiter. Etwaige Preisnachlässe oder Ersatzlieferungen erfolgen durch den Hersteller.

§ 6 Lieferverzug

  1. Lieferverzögerungen begründen kein Rücktrittsrecht und keinen Anspruch auf Verzugsschaden.

  2. Bei unverschuldeten außergewöhnlichen Umständen (z. B. Streik, Feuer, Materialmangel, Maschinenausfall etc.) kann die Lieferung verschoben oder der Vertrag aufgelöst werden.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart:

    a) Zahlung innerhalb 8 Tage ab Rechnungsdatum: 2 % Skonto
    b) Zahlung innerhalb 30 Tage: netto, ohne Abzug

  2. Andere Zahlungsmittel nur nach vorheriger Absprache. Wechsel-/Diskontspesen trägt der Käufer.

  3. Bei Zahlungen nach 30 Tagen werden 2 % p. a. über dem Diskontsatz der jeweiligen Landeszentralbank berechnet.

  4. Nur unsere Bedingungen sind bindend – auch ohne ausdrückliche Ablehnung abweichender AGB des Auftraggebers.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen unser Eigentum.

  2. Verarbeitung erfolgt für uns. Miteigentum entsteht im Verhältnis der eingesetzten Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

  3. Forderungen aus Weiterveräußerung der Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten – unabhängig vom Verarbeitungszustand.

  4. Der Käufer darf die Forderung einziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Diese Ermächtigung ist widerrufbar.

  5. Wir geben Sicherheiten frei, wenn ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 25 % übersteigt – außer im echten Kontokorrentverhältnis.

§ 9 Mündliche Abmachungen

Mündliche Vereinbarungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz in Fulda, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes genannt ist.

§ 11 Besondere Bedingungen für Wellpapp- und Vollpapperzeugnisse

  1. Geringfügige Maßabweichungen gelten nicht als Mängel.

  2. Muster sind handgefertigt – leichte Unterschiede zur Serienproduktion sind möglich.

  3. Gewichtstoleranzen ±5 % sind handelsüblich.

  4. Mehr- oder Minderlieferungen:
    – bis 100 Stück: ±30 %
    – bis 500 Stück: ±25 %
    – bis 2.000 Stück: ±20 %
    – über 2.000 Stück: ±15 %

  5. Für geringfügige Zählfehler/Auslesemängel wird keine Haftung übernommen.

  6. Leichte Abweichungen in Farbe, Härte, Reinheit, Klebung, Heftung und Druck sind kein Reklamationsgrund.

§ 12 Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster

Für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster kann eine Vergütung verlangt werden – unabhängig davon, ob ein Auftrag erteilt wurde.

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